Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Naturwerkstatt „Lille Lönneberga“ Menslage

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf Grundlage ihrer Verwendung und in Kenntnis des Kunden Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Naturwerkstatt „Lille Lönneberga“ und dem Kunden. Mit der Anmeldung durch den Kunden akzeptiert er diese AGB. Zu allen rechtlichen Handlungen ist nur Elke Schlemm – Wendel berechtigt, als Veranstalterin, oder von ihr bevollmächtigte Personen.

1. Vertragsabschluss und Leistungsänderungen

Verträge zwischen der Naturwerkstatt „Lille Lönneberga“ und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Naturwerkstatt „Lille Lönneberga“ zustande.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Naturwerkstatt „Lille Lönneberga“ und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Die Naturwerkstatt „Lille Lönneberga“ wird nachstehend: Veranstalterin genannt.

Änderungen einzelner Vertragsleistungen durch die Veranstalterin vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung nicht beeinträchtigt wird. Die Veranstalterin verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

2. Fälligkeit von Zahlungen

Die von dem Kunden geschuldete Zahlung ist innerhalb von 6 Tagen mit Übersendung der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer fällig.

Zahlungen (Kursgebühren) sind auf das Konto der Veranstalterin zu überweisen.

Das Zielkonto wird bei Anmeldung mitgeteilt.

3. Kündigung durch den Kunden

Bei einem Rücktritt vom Vertrag werden folgende Rücktrittskosten vereinbart:

Bei Einzelpersonen:

  • bis zu 6 Wochen vor Leistungsbeginn: 35% der Gesamtkosten
  • bis zu 2 Wochen vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten
  • danach oder bei Nichtantritt: 100 % der Gesamtkosten

Bei Gruppen/ Firmen/ Vereine/ Schulen:

  • bis zur 13ten Woche vor Leistungsbeginn: kostenlos
  • ab der 12ten Woche vor Leistungsbeginn: 60 % der Gesamtkosten
  • ab der 6ten Woche vor Leistungsbeginn: 100 % der Gesamtkosten

Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen, der Beginn von Reisen sowie generell der Tag, an dem die Veranstalterin ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.

4. Nichtteilnahme am Kurs

Eine Nichtteilnahme, ein unregelmäßiger Besuch oder das vorzeitige Ausscheiden an Kursen, Seminaren oder Veranstaltungen aus persönlichen Gründen, einschließlich Krankheit, entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung des Endbetrages.

Versäumte Kurseinheiten können weder nachgeholt noch erstattet werden, es sei denn, die Veranstalterin bietet ausdrücklich eine Nachholmöglichkeit an.

5. Haftung

Die Haftung der Veranstalterin gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Veranstalterin herbeigeführt wurde.

Für Schäden die Kunden an einem Dritten oder anderen Kunden verursachen haftet allein der Verursacher. Für Schäden die ein Kunde der Veranstalterin zufügt haftet der Verursacher.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Naturwerkstatt „Lille Lönneberga“ erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Es ist nicht erlaubt bei Gartenführungen und allen anderen Führungen in freier Natur Pflanzen eigenständig zu ernten und zu essen. Werden trotzdem eigenständig konsumiert, besteht keine Haftung der Veranstalterin.

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Allergien und Unverträglichkeiten bei Kunden, die durch den Konsum bzw. Verwendung von Speisen und Pflanzen sowie deren Produkte wie Tee, Hautcreme, Seifen, Tinkturen, Getränke ausgelöst werden.

Jeder Kunde verpflichtet sich, die Anweisungen der Veranstalterin zu befolgen, bezüglich des Verhaltens und der Verwendung von allen zur Verfügung gestellten Materialien.

Bucht ein Unternehmen bei der Veranstalterin und gibt die gebuchten Teilnehmerplätze an Dritte weiter, gilt folgende Regelung:

Das Unternehmen verpflichtet sich, den Haftungsausschluss mit dem Inhalt der AGB der Veranstalterin, auch mit den einzelnen Teilnehmern der Veranstaltung vertraglich zu vereinbaren. Sollte dies unterlassen werden, so verpflichtet sich das Unternehmen, die ABb von allen Ersatzansprüchen der Teilnehmer freizuhalten. Die Freistellung hat in dem Umfang zu erfolgen, wie die Veranstalterin stehen würde, wenn ihre AGB den Haftungsausschluss regeln würden.

Haftungseinschränkungen unserer Leistungsträger gelten auch zu unseren Gunsten.

Beeinträchtigung oder Ausfall unserer Leistung durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die nicht planmäßige Durchführung aus Sicherheitsgründen (z. B. Felssperrungen u.a. Geländesperrungen).

Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen, erhöht bzw. vermindert sich unser Vergütungsanspruch gegen unseren Kunden entsprechend.

Hinweise zu typischen Garten – und Waldgefahren

– Risiken und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an Veranstaltungen in der Natur erfolgen auf eigene Gefahr sowie Verantwortung und können mit typischen Gefahren verbunden sein, darunter unter anderem:

  • Zeckenstiche und die damit verbundenen Risiken (z. B. Borreliose, FSME),
  • herabfallende Äste, rutschiges Gelände oder Stolpergefahren
  • Kontakt mit Eichenprozessionsspinnern, Brennnesseln oder anderen reizenden Pflanzen
  • allergische Reaktionen auf Insektenstiche, Pollen oder andere Umweltfaktoren.
  • Kontakt mit Tieren und deren Ausscheidungen
  • Schneebruch
  • Bei allen Veranstaltungen besteht Rauchverbot
  • Gefrorene Eisflächen dürfen nicht betreten werden und erfolgt auf eigen Gefahr

Die beschriebenen Heil – und sonstigen Wirkungen von Pflanzen und sonstigen Materialien haben ausschließlich informativen Charakter. Die Anwendung von allen Materialien und in Seminaren hergestellten Lebensmittel und Pflanzenmittel wie: Tees und Gewürzen, Cremes, Tinkturen, Seifen, Pestos etc. geschieht in eigener Verantwortung. Die Veranstalterin erteilt keine therapeutischen Beratungen, sondern informiert nur über die Wirkungsweisen und Inhaltsstoffe der verwendeten Materialen. Die Anwendung der Mittel durch den Kunden ersetzt keine medizinische Behandlung durch Ärzte oder Therapeuten.

Die Veranstalterin weist ausdrücklich auf die Notwendigkeit von Arztbesuchen hin. Eine Haftung der Webseitenbetreiberin ist ausgeschlossen.

Alle Informationen die in Seminaren vermittelt werden, wurden sehr sorgfältig geprüft, dennoch wird keine Garantie für ihre Richtigkeit übernommen.

– Mitwirkungspflichten der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, geeignete, wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen, um Verletzungen und Zeckenstichen vorzubeugen.

Eventuelle Allergien, Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen sind der Veranstalterin vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Die Veranstalterin übernimmt dafür keine Verantwortung und schließt jede Haftung aus.

Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen sicherstellen, dass bei minderjährigen Teilnehmenden entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden (z. B. Zeckenschutzmittel, Allergiemedikamente)

– Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Risiken beim Aufenthalt in der Natur / Garten sowie für Unfälle oder Erkrankungen ist ausgeschlossen.

– Vorsichtsmaßnahmen durch den Veranstalter

Der Veranstalter trifft die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, um die Risiken durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu minimieren (z. B. vorherige Begehung der Strecke/ des Geländes, Vermeidung von bekannten Gefahrenzonen, Hinweise auf Gefahren, Anweisungen zum Umgang mit Feuer und Kursmaterialen.

– Sicherheitsrelevante Anweisungen und Ausschluss

Teilnehmende, die gegen sicherheitsrelevante Anweisungen des Ausbildungsteams verstoßen, können von der Teilnahme an Teilen der Weiterbildung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen oder ein gesundheitliches und physisches Risiko für sich selbst, die Kursleitung oder andere Kunden darstellen. Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem freundlichen und höflichen Umgang mit allen teilnehmenden Personen.

– Teilnahmebedingungen

Im Falle eines Notfalls oder einer Krisensituation, die den regulären Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, die dem Schutz der Teilnehmenden dienen. Dazu können Änderungen des Programms, Evakuierungen oder das Hinzuziehen von Rettungskräften gehören.

6. Rücktritt durch die Naturwerkstatt „Lille Lönneberga“

Bis 10 Tage vor Leistungsbeginn kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten, wenn eine eventuell in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder wenn die Vertragserfüllung für die Veranstalterin nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand zu ermöglichen ist. Der Rücktritt durch die Veranstalterin hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf die Absendung der Rücktrittserklärung an. Bei Erkrankung der Veranstalterin oder sonstiger Verhinderung durch besondere Ereignisse kann die Veranstalterin jederzeit vor Beginn der Veranstaltung diese absagen, ohne dass ein Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ersatzleistungen für den Kunden besteht.

Der Veranstalterin steht weiterhin das Recht zu, bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des oder anderen Kunden liegt.

Werden durch die Verweigerung unserer Vertragsleistungen Sonderleistungen erforderlich, hat uns der Kunde die entsprechenden Mehrkosten neben einem eventuell entgangenen Gewinn zu ersetzen.

Unsere Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetreuungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist die Veranstalterin berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.

Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen handelt.

Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Veranstalterin begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen.

Die Veranstalterin hat von dem Kunden von eventuell anfallenden Nutzungsentschädigungen für Darbietungen jeder Art (z.B. GEMA-Gebühren) freigestellt zu werden.

7. Verkauf und Verleih von Waren

Soweit die NaturErlebnisSchule Waren verkauft oder verleiht, bleibt dieses bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden Eigentümer. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, diese Waren ohne Zustimmung der Veranstalterin durch Dritte nutzen zu lassen.

Soweit die Waren jeglicher Art verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der Naturwerkstatt „Lille Lönneberga“ ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

8. Höhere Gewalt und schlechtes Wetter

Wenn eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann, versucht die Veranstalterin in Abstimmung mit dem Kunden ein gleichwertiges Alternativprogramm oder einen Ersatztermin zu organisieren. Ist dies nicht möglich und wird der Vertrag gekündigt, kann Veranstalterin für ihre bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Etwaige Mehrkosten durch die Stornierung fallen dem Kunden zur Last.

Schlechtes Wetter ist nicht gleich höhere Gewalt. Soweit eine gefahrlose Durchführung der Veranstaltung möglich ist, findet diese wie geplant statt. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Programm aufgrund des Wetters zu verändern anzupassen. Eine Absage des Kundens aufgrund des Wetters ist gleichzusetzen mit einer Kündigung des Vertrages.

9. Selbstverpflichtung der Teilnehmenden zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit

Die Teilnehmenden verpflichten sich, Natur und Nachhaltigkeit zu schützen. Dies umfasst:

  • Respekt vor der Natur: Schonender Umgang mit Flora und Fauna, keine Entnahme oder Beschädigung von Pflanzen, Tieren oder Materialien.
  • Müllvermeidung: möglichst Verzicht auf Einwegprodukte, ordnungsgemäße Entsorgung oder Mitnahme des eigenen Mülls.
  • Verantwortung: Einhaltung von Schutzgebietsregeln, Weisungen des Teams und Vermeidung umwelt- oder sicherheitsgefährdender Handlungen.

Missachtung kann zum Ausschluss führen.

10. Bildaufnahmen bei Veranstaltungen

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte Bild- und Videoaufnahmen anfertigen dürfen. Diese Aufnahmen können zur Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und zu Werbezwecken des Veranstalters in Print- und Online-Medien, einschließlich sozialer Netzwerke, genutzt werden.

Die Teilnehmenden übertragen dem Veranstalter unentgeltlich das Recht, die im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Bild- und Videoaufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt für die oben genannten Zwecke zu nutzen.

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden zu wahren. Aufnahmen, die eine Person in unangemessener oder herabwürdigender Weise darstellen, werden nicht verwendet.

Teilnehmende, die nicht auf Bild- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten, können dem Veranstalter dies vor oder während der Veranstaltung schriftlich mitteilen. Der Veranstalter wird sich bemühen, dies bei der Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen zu berücksichtigen.

Der Veranstalter haftet nicht für die Verwendung von Bild- und Videoaufnahmen durch Dritte, insbesondere wenn diese durch unbefugtes Herunterladen oder Weiterverbreiten der Aufnahmen erfolgen.

12. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung eventuell für die Vertragsdurchführung notwendiger Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde verantwortlich.

13. Geistiges Eigentum

Unsere Angebote und Konzeptionen bleiben unser geistiges Eigentum. Nur mit unserer schriftlichen Einwilligung dürfen diese an Dritte weitergegeben bzw. verwendet werden (auch auszugsweise).

Unser Kunde verpflichtet sich, für die Dauer von 2 Jahren

  • unser Konzept und unsere Idee zu wahren
  • unsere Leistungen nicht zu kopieren

14. Gerichtsstand

Der Kunde kann die Naturwerkstatt „Lille Lönneberga“ nur an deren Sitz verklagen.

15. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Soweit einzelne Bestimmungen der AGB der Veranstalterin unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

An Stelle der ungültigen Regelungen soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

Alternative Streitbeilegung gem. § 36 VSBG

Die Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird ausgeschlossen.